Ansteckende Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder nicht in die Schule gehen, wenn sie an ansteckenden Krankheiten leiden.

 

Die Wiederzulassung kann von einem ärztlichen Urteil abhängig gemacht werden. Wenn der Arzt die Empfehlung mündlich erteilt und ein schriftliches Attest verweigert oder dafür Gebühren verlangt, können Sie auch unseren Vordruck nutzen.

 

Bestätigung_zur_Wiederzulassung_in_die_S
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Grundschule Schlettau

Beutengraben 1

09487 Schlettau

 

Telefon: 03733/608524

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