Liebe Eltern,
nach der Beendigung der Klasse 4 an der Grundschule, hat Ihr Kind die Möglichkeit, seinen Bildungsweg an einer Oberschule oder an einem Gymnasium fortzusetzen. Richtungsweisend dafür ist die durch die Grundschule erteilte Bildungsempfehlung.
Wir stehen Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite. Nutzen Sie auch die stattfindenden "Tage der offenen Tür" an den weiterführenden Schulen, um sich eingehend zu informieren.
Für die Anmeldung benötigen Sie
- das Original der Bildungsempfehlung
- den Aufnahmeantrag
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- eine Kopie der Halbjahresinformation der Klasse 4
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Informationen zum Schulwechsel nach Klasse 4 und zur Bildungsempfehlung:
https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html
Mindestens zu erreichende Notenbilder für eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium bei Durchschnitt 2,0:
Deutsch | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Mathematik | 2 | 2 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
Sachunterricht | 2 | 3 | 2 | 3 | 1 | 2 | 1 |
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, ihre oder seine schulischen Leistungen und bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.
Die Bildungsempfehlung wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 gemeinsam mit der Halbjahresinformation am 14. Februar 2025 erteilt.
Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 13. Juni 2025 den Eltern schriftlich bekannt zu geben.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Oberschule+ und der Gemeinschaftsschule, die nach der Klassenstufe 4 auf ein Gymnasium wechseln wollen, stellen bis zum 24. Januar 2025 einen Antrag auf Erteilung einer Bildungsempfehlung.
Bis zum 24. Januar 2025 stellen auch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule, die nach der Klassenstufe 4 auf eine Oberschule wechseln wollen, einen Antrag auf Erteilung einer Bildungsempfehlung. Die Bildungsempfehlung wird den Eltern am 14. Februar 2025 schriftlich bekannt gegeben.
Die Gespräche mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums zur Schullaufbahnempfehlung gemäß § 12 Absatz 3 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung sollen bis zum 21. Mai 2025 durchgeführt werden.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung können mit der Halbjahresinformation der Klassenstufe 4 an einer Oberschule angemeldet werden. Die Aufnahme an einer Oberschule steht unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen, wie sie in § 4c Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes in seiner ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung, formuliert sind.
Quelle: Wechsel an weiterführende Schularten - Schule und Ausbildung - sachsen.de