Elternbrief zum Schuljahr 2024/25

 

 

Liebe Eltern,

 

nachdem die ersten Unterrichtswochen bereits hinter uns liegen, möchte ich Sie in diesem Elternbrief wieder über Wissenswertes im Schuljahr 2024/25 informieren.

 

Ich hoffe, Ihr Kind hatte einen guten Start ins neue Schuljahr.

 

Im vergangenen Schuljahr waren wieder viele von Ihnen bereit, die Schule bei sportlichen Anlässen, Wandertagen, Feiern, Projekten usw. zu unterstützen. Vielen Dank!

 

Dafür möchten wir uns im Namen der Lehrer und Schüler recht herzlich bedanken und Sie gleichzeitig bitten, uns auch im Schuljahr 2024/25 wieder hilfreich zur Seite zu stehen.

 

Erziehungsberechtigten sowie in Fällen des § 5 auch der Ausbildende, der Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigte.

 

Hinweise zum Schulweg

 

Für die Kinder aus Dörfel sind betreffs des Schulweges besondere Verhaltensweisen zu erwarten. Bitte weisen Sie Ihre Kinder immer wieder darauf hin, wie sie sich an der Bushaltestelle, am Bus, im Bus und auf dem Schulweg verhalten müssen, damit Unfälle vermieden werden.

 

Auch die Eltern der Schlettauer Kinder müssen auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufmerksam machen.

 

Der tägliche Schulweg zwischen Wohnung und Schule unterliegt grundsätzlich nicht der Aufsichtspflicht der Schule, sondern der Erziehungsberechtigten. Die Kinder sind jedoch auf diesem Weg versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Kind den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegt. In diesem Fall existiert die Versicherung erst ab dem Bestehen der Fahrradprüfung im Verkehrsgarten. Wenn Sie dennoch Ihr Kind per Rad in die Schule schicken möchten, teilen Sie dies schriftlich der Klassenlehrerin mit.

 

Bei Unfällen, die auf dem Schulweg passieren, ist es notwendig, dass die Eltern die Schule über den geschehenen Unfall informieren, damit eine fristgerechte Meldung an die Unfallkasse Meißen erfolgen kann.

 

Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen, verabschieden sich spätestens im VORRAUM.

 

Wer sein Kind abholt, nimmt es bitte vor der Schule in Empfang.

 

Unterrichtszeiten

 

Bitte schicken Sie Ihr Kind (Ausnahme Buskinder und Sondergenehmigung) so in die Schule, dass es 15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde da ist.

 

Die Haustür wird 7:20 Uhr geschlossen, damit alle Kinder in Ruhe ihre Arbeitsplätze herrichten können.

 

Zwischen Unterrichtszeit und Abfahrzeit der Busse ist genügend Zeit für die Einnahme des Essens in der Schulspeisung.

 

Weiterhin machen wir alle Eltern darauf aufmerksam, dass für mitgebrachte Sachen, die nicht gefordert oder zum Unterricht benötigt werden, keine Haftung von der Schule übernommen wird.

Bitte informieren Sie sich täglich über Lernsax und unsere Homepage über wichtige Informationen zum Schulalltag.

1.     Stunde

7:30 – 8:15 Uhr

Frühstückspause

8:15 – 8:30 Uhr

2.     Stunde

8:30 - 9:15 Uhr

Hofpause

9:15 – 9:35 Uhr

3.     Stunde

9:35 – 10: 20 Uhr

Bewegungspause

10:20 – 10:25 Uhr

4.     Stunde

10:25 – 11: 10 Uhr

Mittags- / Hofpause

11:10 – 11: 30 Uhr

5.     Stunde

11:30 – 12:15 Uhr

Bewegungspause

12:15 – 12:20 Uhr

6.     Stunde

12:20 – 13:05 Uhr

 

Ferienregelung

 

Herbstferien 2024

Mo, 07.10. - Sa, 19.10.

Weihnachtsferien 2024

Mo, 23.12.2024 - Fr, 03.01.2025

Winterferien 2025

Mo, 17.02. - Sa, 01.03.

Osterferien 2025

Fr, 18.04. - Fr, 25.04. + Fr, 30.05.

Pfingstferien 2025

-

Sommerferien 2025

Sa, 28.06. - Fr, 08.08.

 

 

 

Unterrichtsfreier Tag ist der 04.10.2024.

 

Schulische Höhepunkte

 

Herbst

 

 

Busschule Klassen 1 und 4

 

Bildungsberatungen Kl. 4

 

Crosslauf

 

 

 

Winter

 

 

Wintersportfest je nach Wetterlage

 

ADACus für die Klasse 1 am 22.01.2025

 

Ausgabe der Halbjahresinformationen und Bildungsempfehlungen am 14.02.2025

 

Elterngespräche Klasse 1-3

 

 

Frühjahr

 

 

Elternabend/ Elterngespräche in den Klassen 1, 3 (Bildungsberatung zu den weiterführenden Schulen)

 

Kompetenztest Klasse 3 Deutsch 2x, Mathematik 1x

 

Kindermusiktheater Ellen Heimrath

 

Radfahrübung und Prüfung im Verkehrsgarten Kl. 4

 

 

 Sommer

 

 

Lernstandserhebungen Klasse 2 (Kompetenzen der Zweitklässler werden geprüft | SMK-Blog (sachsen.de))

 

Jugendherberge Klasse 4

 

Sommersportfest

 

Verabschiedung der 4. Klasse am letzten Schultag

 

 

 

 

Alle Angaben unter Vorbehalt

Schulbesuchsordnung (Auszug aus dem sächsischen Schulgesetz)

 

§ 1 Teilnahme am Unterricht

 

(1) Die Schüler an öffentlichen Schulen im Sinne von § 3 Abs. 2 SchulG sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.

 

(2) Mit der Teilnahmeerklärung an freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (GTA) verpflichten sich die Schüler, an diesen Veranstaltungen mindestens für ein Schulhalbjahr teilzunehmen.

 

§ 2 Verhinderung

 

(1) Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. [..]

 

Zum Schutz des Kindes bitten wir Sie die Verhinderung des Kindes am Schulbesuch vor Unterrichtsbeginn (7:00 – 7:20 Uhr), spätestens jedoch bis 8:00 Uhr mitzuteilen. Dies kann sowohl telefonisch (Tel.: 608524) als auch auf andere geeignete Weise (z.B. E-Mail an die Schule) geschehen. [..] Im Falle fernmündlicher (telefonischer) Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. [..]

 

 

 

 (3) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen [..], kann der Klassenlehrer [..] vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. […].

 

 

 

(4) Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuches ein, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.

 

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf?__blob=publicationFile)

 

Informationen können Sie auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, da unser Sekretariat nur montags bis donnerstags von 7:00 – 9:00 Uhr besetzt ist.

 

Die Schule klärt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Schülerinnen und Schüler altersgerecht und mit der notwendigen Behutsamkeit über mögliche Gefahren durch Straftäter auf dem Schulweg auf.

 

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.grundschule-schlettau.de/aktuelles)

 

 

 

 

§ 4 Beurlaubung

 

(1) Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Antragsberechtigt ist der volljährige Schüler, im Falle der Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten sowie in Fällen des § 5 auch der Ausbildende, der Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigte.

 

(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:

 

Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen:  

 

a)    Bei konfessionsgebundenen Schülern der Tag ihrer Taufe, ihrer Konfirmation, ihrer Erstkommunion, ihrer Firmung oder der Tag danach;

 

b)    bei Schülern des betreffenden Bekenntnisses und Schülern, die den jeweiligen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bis zu drei Tagen für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag oder am Deutschen Katholikentag;

 

c)     bei Schülern des betreffenden Bekenntnisses und Schülern, die den jeweiligen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bis zu zwei Tagen im Schuljahr für die Teilnahme an Rüstzeiten und Besinnungstagen. [..]

 

 

 

(3) Als Beurlaubungsgründe können insbesondere anerkannt werden:

 

  1. wichtige persönliche oder familiäre Gründe und Anlässe, beispielsweise Eheschließung, Todesfall;
  2. die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;
  3. die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbes zugestimmt hat;
  4. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen von Trainingszentren, soweit die Teilnahme des Schülers von einem Fachverband des Landessportbundes befürwortet wird;
  5. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet worden sind; [..]

 

(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen ist die Schulleiterin.

 

Das Formblatt zur Beantragung einer Freistellung finden Sie unter: https://www.grundschule-schlettau.de/formulare

 

Merkblatt und Informationen für Eltern bzw. sonstige Sorgeberechtigte der in Gemeinschafts- einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen
https://cms.sachsen.schule/fileadmin/user_upload/Belehrungsmaterial_Impfungen.pdf
Belehrungsmaterial_Impfungen.pdf
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https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf?__blob=publicationFile
belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf
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Schonung des Schuleigentums

 

Um den Schulbetrieb zu gewährleisten bekommen wir jedes Jahr von der Stadt Schlettau Geldmittel zur Verfügung gestellt. Davon werden Bücher und andere Lehrmittel gekauft. Die Kinder sind verpflichtet, sorgfältig damit umzugehen.

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Kind zum sorgfältigen Umgang mit Büchern und Schulinventar anzuhalten, da sonst von Ihnen Schadenersatz geleistet werden muss. Besonders die interaktiven Tafeln dürfen nur nach Aufforderung der Lehrkräfte durch die Schüler benutzt werden.

Beratung

 

An unserer Schule wir eine ausgebildete Beratungslehrerin: Frau Hielscher.

 

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin. Sollte es sich um einen schwerwiegenden Fall handeln, informieren Sie bitte Frau Hielscher.

 

Wichtige Beratungsanlässe wären:

 

1.     plötzliche Veränderung im Sozial- und Lernverhalten Ihres Kindes

 

2.     Leidensdruck des Kindes hinsichtlich sozialer Probleme in der Schule oder des eigenen Leistungsversagens

 

3.     Rat- und Hilflosigkeit der Eltern bei der Bewältigung von Verhaltens- und Leistungsauffälligkeiten Ihres Kindes

 

4.     Unsicherheit bei der Entscheidungsfindung für die weitere Schullaufbahn des Kindes

 

5.     Aufklärung, Prävention und Beratung im Bereich Gesundheit, Sucht, Sekten, Gewalt.

 

Ein wichtiges Grundprinzip der Beratung ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Schülern und Eltern soll ermöglicht werden, mit Hilfe des Beraters das Problem zu erkennen, eigene Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

 

Beratungslehrer sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Tatsachen und Ergebnisse verpflichtet. Die Weiterleitung von Ergebnissen darf nur mit dem Einverständnis der Betroffenen erfolgen.

 

Sie können sich deshalb mit allen Sorgen bezüglich Ihres Kindes vertrauensvoll an uns wenden.

 

Sportunterricht

 

Kleidung

 

Beim Sportunterricht muss auf eine geeignete Sportkleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler als auch eine ungehinderte Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht. (kein Kapuzenshirt)

 

Die Sportlehrerin kann entsprechend der jeweiligen Stoffgebiete/ Sportarten und der meteorologischen Bedingungen entsprechende Festlegungen treffen und den Sport im Freien durchführen.

 

Der Schwimmunterricht gehört zum Sportunterricht.

 

Schmuck

 

Schmuckstücke, Armbanduhren, oder ähnliche Gegenstände dürfen nicht getragen werden. Um sich und andere vor Verletzungen und Schaden zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn der Sportstunden gefährdende Dinge wie Uhren, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Anstecker, Gürtel...), Schlüssel u.a. abzulegen.

 

Brillenträger sollten Sportbrillen tragen.

 

Ohrringe und Ohrstecker dürfen nicht abgeklebt werden.

 

Bitte beachten Sie die Hinweise der Sportlehrerin!!

 

Ski

 

Bei entsprechender Witterung findet der Unterricht als Skiunterricht statt. Es gilt für diese Zeit ein gesonderter Stundenplan. Da es an unserer Schule keine Skier zum Ausleihen gibt, sollten Sie eventuell Skibörsen zum kostengünstigen Kauf von Langlaufskiern nutzen.

 

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15105-VwV-Schulsport#romV
Vollzitat: VwV Schulsport vom 10. Dezember 2014 (MBl. SMK 2015 S. 3), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 2021 (MBl. SMK S. 134) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)
VwV-Schulsport.pdf
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Ganztagsangebote (GTA)

 

Auch in diesem Schuljahr können wir ihrem Kind Ganztagsangebote unterbreiten. Die Angebote ermöglichen einerseits eine gezielte Förderung der Kinder, außerdem erhalten die Kinder die Möglichkeit, in ihrer Freizeit Interessantes zu entdecken und zu erleben. Allerdings ist es nicht möglich allen Wünschen zu entsprechen. Mitunter kann es zu Überschneidungen von Unterricht und Ganztagsangeboten kommen.

 

 

Papiersammlung

 

Im blauen Container mit der Aufschrift „Zeitungen“ können jederzeit Papier und Zeitungen, jedoch keine Pappen, eingeworfen werden. Für das gesammelte Papier erhalten wir eine Gutschrift.

 

Förderverein

 

Unsere Schule hat den Förderverein Grundschule Schlettau e.V., der uns unterstützt. So wurden bereits einige Projekte durch den Verein organisatorisch und finanziell übernommen. Wenn Sie den Verein ebenfalls unterstützen und Mitglied werden wollen, scheuen Sie auf https://www.grundschule-schlettau.de/foerderverein

 

 

 

Lernsax

 

Wir nutzen zur Information der Eltern die Lern- und Kommunikationsplattform „LernSax“. Sollten Sie nicht mit der Anmeldung/ Weiterführung bei dieser Plattform durch den schulischen Administrator oder einem von ihm mit dieser Aufgabe betrauten Dritten einverstanden sein, können Sie dies schriftlich widerrufen.

 

Datenschutzerklärung: https://www.lernsax.de/wws/9.php#/wws/1494114.php

 

 

 

Hausordnung

 

Am 03.09.2024 beschloss die Schulkonferenz eine neue Hausordnung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam mit Ihrem Kind.

 

 

 

Kontaktadresse

 

Grundschule Schlettau

Beutengraben 1

09487 Schlettau

Tel.: 03733 608524

Fax: 03733 608525

E- Mail: gs.schlett.schlettau@web.de

 

Homepage: www.grundschule-schlettau.de

Passwort für den elterngeschützten Bereich: gsschlettau

 

Sie finden unsere Schule auch als „Schulportrait“ im Internet unter

 

  1. schuldatenbank.sachsen.de
  2. Suche von Einrichtung
  3. Name der Einrichtung: Grundschule Schlettau        Ort: 09487 Schlettau

 

Kathleen Sehmisch

 

Schulleiterin

 

Verwaltungsvorschrift zum Schuljahr 2024/25
VwV-Bedarf-und-Schuljahresablauf-2024-20
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Grundschule Schlettau

Beutengraben 1

09487 Schlettau

 

Telefon: 03733/608524

Telefax: 03733/608525

Hort:      03733/

    

gs.schlett.schlettau@web.de