Elternratgeber

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Anmeldung für den Schulanfang 2025/26

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2024/2025

 

 

 Sehr geehrte Eltern,

 

wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.

 

Wir möchten Ihnen mitteilem, dass 

 

Alle Eltern, deren Kinder 

 

im Zeitraum 01.07.2018 - 30.06.2019

 

geboren wurden und in Schlettau oder im OT Dörfel wohnen,

 

werden gebeten, ihre Kinder in der Grundschule Schlettau anzumelden.

 

 Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen möglich:

 

 

am Dienstag, 06.08.2024 in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

am Donnerstag, 08.08.2024 von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

 

im Sekretariat der Stadtverwaltung Schlettau, Rathaus, Markt 1

 

Eine Anmeldung könnte auch dann erfolgen,

 

wenn Ihr Kind bis zum 30.09.2025 6 Jahre alt wird

 

und die Eltern die Einschulung für 2025 wünschen.

 

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen im Original mit: 

  • Ausgefüllter Anmeldebogen/-formular
  • die Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Nachweis über die Identität des Kindes;
  • den Nachweis bei alleinigem Sorgerecht
  • Personaldokumente des Erziehungsberechtigten
  • Information über die Erhebung personenbezogener Daten  
  • und ggf. den Masernnachweis (Impfausweis im Original) mit.

 

Gern können Sie das Anmeldeformular im Vorfeld downloaden und ausfüllen.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kathleen Sehmisch

Schulleitung

 

Beutengraben 1

09487 Schlettau

Tel: 03733 608524

E-Mail: gs.schlett.schlettau@web.de

 

20240726-Schulleiterbrief_zum_Schuelerau
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Bitte unterschreiben Sie die Kenntnisnahme dieser Information
Informationen_ueber_die_Erhebung.pdf
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Masernschutzgesetz-Pruefnachweis_Masern_
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Aufnahme außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes
Kinder, bei denen nach § 27 Absätze 1 und 2 des Sächsischen Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) zum Beginn eines Schuljahres die Voraussetzungen für den Besuch
der Grundschule vorliegen, haben grundsätzlich die (öffentliche) Grundschule zu besuchen, in deren Schulbezirk sich deren Hauptwohnsitz befindet (§ 25 Abs. 5 SächsSchulG). Als Schulbezirk gilt das Gebiet des Schulträgers.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere, wenn pädagogische Gründe dafürsprechen, besondere soziale Umstände vorliegen, die Verkehrsverhältnisse es erfordern, sind Ausnahmen von der Einhaltung der Schulbezirkspflicht möglich (§ 25 Abs. 5 Satz 3 SächsSchulG). Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der aufnehmenden Schule gestellt werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
20230720-Schueleraufnahmeverfahren_Klass
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Vorbereitung auf die Schule

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/32158

https://amt24.sachsen.de/zufi/lebenslagen/5000387

Untersuchung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000776

Vorzeitige Einschulung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000518

Zurückstellung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000497

20230720-Schueleraufnahmeverfahren_Klass
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Grundschule Schlettau

Beutengraben 1

09487 Schlettau

 

Telefon: 03733/608524

Telefax: 03733/608525

Hort:      03733/

    

gs.schlett.schlettau@web.de